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Am Anfang war das Wort
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So geht es auch mit uns los. Sie mailen mir, rufen mich an, Schreiben mir oder kommen vorbei.
Ich maile Ihnen oder rufe Sie binnen 24 Stunden zurück, bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage, erkundige mich nach Details oder zur Ausräumung von Unklarheiten.
Sollten bereits dringende Maßnahmen zu Ihrer Vertretung angezeigt oder eine Vertretung absehbar sein, übersende ich Ihnen auch Vollmachten und meinen Vorschlag für eine Honorarvereinbarung.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich dann nach der Angelegenheit. Ich beantworte Ihre Anfragen spätestens nach 14 Tagen mit meiner Stellungnahme. Ich erörtere darin auch die Frage des anschließenden Vertretungsbedarfs oder des vertieften Beratungsbedarfs und nenne Ihnen einen realistischen Kostenbetrag für den nächsten Verfahrensschritte.
Übliche Stationen sind dann die Einreichung eines Antrags bei der Behörde, die Einreichung eines Widerspruchs dort oder die Erhebung einer Klage oder eines Eilantrags vor Gericht. Das passiert im Schriftwege. Damit verbinde ich regelmäßig einen Akteneinsichtsantrag. Nach der Akteneinsicht, die ich Ihnen ebenfalls gern gewähre, bespreche ich mit Ihnen die weiteren Erfolgsaussichten und den weiteren Verfahrensgang. Regelmäßig erfolgt dann die Begründung der Anträge oder deren Änderung. Oftmals erweist sich auch die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Gegner oder dem Gericht als förderlich. Je nach staatlicher Stelle vergehen bis zur Entscheidung in dem Verfahren dann von einem Tag (bereits erlebt bei einer Beschwerde gegen eine gerichtliche Eilentscheidung) bis zu zum Teil mehr als zwei Jahren bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht oder bei einem Berufungsverfahren. |
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