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Auftrag und Vollmacht
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Den Auftrag, für Sie tätig zu werden, können Sie mir in jeder denkbaren Form erteilen. Der Dienstleistungsvertrag mit dem Anwalt bedarf keiner besonderen Form. Dennoch erlebe ich es oft, dass Mandanten zögern, bevor sie die Vollmacht unterzeichnen. Eine Vollmacht ist der Ausweis, den ich nach außen hin vorzeigen kann, um mich als Ihr Vertreter zu legitimieren. Deswegen sind die von mir formularmäßig verwendeten Vollmachtserklärungen auch so weit gefasst. Der Ausweis soll in jedem Fall nach außen hin passen. Deswegen hole ich mir Ihre Vollmacht auch mehrfach ein. Schließlich bedeutet vorzeigen im Regelfall beifügen und das kann in einer Angelegenheit mehrmals erforderlich werden.
Was ich tatsächlich darf, wofür ich Ihnen später auch Rechnung lege, hängt von meinem Auftrag ab. Behördliches Verfahren, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren, Berufungsverfahren, Eilverfahren, in aller Regel sprechen wir das vorher ab. Es kommt sogar vor, dass ich nur im Hintergrund bleibe, Sie berate, Ihnen ganze Schreiben abfasse, aber meine Beteiligung verdeckt bleibt.
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