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Wer schimpft nicht alles über die Beamten. Da ist sicherlich viel Neid und Unkenntnis im Spiel. Was Staatsdiener in ihrer rechtlichen Position so besonders macht, ist ihre Zukunftssicherheit. Dafür haben sie auch ein gutes Stück persönlicher Freiheit abgegeben. Staatsdiener müssen gehorchen, müssen sich mit voller Hingabe ihrem Amt widmen. Ihre rechtlichen Beziehungen werden nicht durch Verträge gestaltet, sondern im Wesentlichen durch Gesetze. Hier sehen sich die Beamten oft in einer fremdbestimmten Position. Da wirkt es bedrohlich, wenn jemand in diese Rechte aus Besoldung, Versorgung oder Beihilfe eingreift. Dementsprechend groß ist auch das Interesse an rechtlicher Beratung.
Oft folgt auch ein Konflikt aus der Stellung als Staatsdiener und als Bürger. Beamte unterliegen hier besonderen Beschränkungen. Aber auch die kennen Grenzen, auch Beamten steht ein Freiraum zu, in dem sie sich persönlich entfalten. Welche Eingriffe hier abgewehrt werden können und was Sie dürfen, erarbeite ich mit Ihnen und vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihrer Position. Das gilt von der Nebentätigkeitsgenehmigung bis zum Disziplinarverfahren.
Dabei habe ich den gesamten öffentlichen Dienst vom Arbeiter beim Verkehrsbetrieb bis zum Postbediensteten, Bürgermeister, Sachbearbeiter, Soldaten oder Richter im Blick. Ganz besonders interessieren mich hier natürlich die Erzieher, Lehrer und Hochschullehrer.
Manchmal stellt sich auch die Frage des Zugangs zum Amt und des Aufstiegs im Amt. Konkurrenten werden etwa trotz schlechterer Leistungen berücksichtigt oder bei der Beförderung vorgezogen. Meine Beratung erstreckt aich dann auch darauf, welche Rechte Ihnen dabei zustehen und wie Sie sich durchsetzen können.
Ebenfalls interessant sind die besonderen Ämter, die besondere Unabhängigkeit bedürfen, wie die verschieden Schutzbeauftragten (Datenschutz, Gleichstellung, etc.). |
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