
 |
Diplomatischer Dienst und Kriseneinsatz
|
 |
 |
Besondere Rechtsfragen stellen sich, wenn das Amt einen Einsatz im Ausland erfordert. Öffentlicher Dienst erfolgt außerhalb der Bundesrepublik, entweder weil das unmittelbar aus der Amtsfunktion folgt, etwa beim Personal von Auslandsvertretungen, oder weil ausnahmsweise Auslandsaufenthalte gefordert sind, etwa bei Lehrern an Auslandsschulen oder bei Soldaten im Auslandseinsatz. Hier können sich besondere Rechtsfragen ergeben, insbesondere im Zusammenhang damit, welche Kosten der Beamte erstattet erhält und welche besonderen Vergütungen und Leistungen möglich sind. |
 |
 |
 |
 |
|