Neben dem Erholungsurlaub gibt es verschiedene weitere Tatbestände, auf deren Grundlage Urlaub beantragt werden kann. Das geht bis hin zu Freistellungen ohne Bezüge für längere Zeiträume.
Daneben spielt eine Rolle, welche Voraussetzungen für Teilzeitbeschäftigung bestehen und welche Einschränkungen daraus folgen, oft auch im Zusammenhang mit Elternschaft oder Altersgründen.
Auch auf diese rechtlichen Fragen erstreckt sich mein Beratungsangebot.