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Post, Bahn, Grenzschutz: Dienstherr das ganze Land
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Für Beamte, deren Dienstherr die Bundesrepublik ist, ergeben sich mitunter besondere rechtliche Fragen, insbesondere weil die Versetzung über ganz Deutschland hin möglich ist und weil Bundesbeamte in die besonderen Verwaltungsstrukturen der bundesunmittelbaren Verwaltung eingebunden sind. Die Förderalismusreform betrifft Bundesbeamte dagegen nicht.
Die Beamten von Post und Bahn müssen sich den besonderen Umständen der Privatisierung stellen. Dabei taucht die Frage auf, welche Rechte und Pflichten der private Vorgesetzte verlangen kann und erfüllen muss. |
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