Ein besonderer Beamtentypus ist der Professor. Bei ihm treffen sich die besondere Stellung als Beamten mit all den Dienst- und Gehorsamspflichten und der Freiheitsbereich als Wissenschaftler, Art. 5 III 1 GG. Hinzu kommt das besondere persönliche Profil als Wissenschaftler und Freidenker.
Durch die Neustrukturierung des Bildungsbereichs: Bologna-Prozess, W-Besoldung, Erneuerung des Hochschulrechts der Länder und Förderalismusreform, ergeben sich viele Änderungen, die viele rechtliche Fragen nach sich ziehen.
Ich kläre mit Ihnen, welche Pflichten und welche Ansprüche Sie haben, etwa:
Müssen Sie die unerwünschte Lehraufgabe übernehmen?
Haben Sie einen Anspruch auf die Nebentätigkeitsgenehmigung oder wie lässt sich das Drittmittelprojekt günstig ausgestalten?
Welche Präsenzpflichten bestehen und welches Lehrdeputat?
Haben Sie einen Anspruch auf Teilhabe an Haushaltsmitteln für Forschungsprojekte?
Was bedeutet die leistungsbezogene W-Besoldung für Sie?
Können Sie gegen die Berufung des Konkurrenten vorgehen?
Haben Sie einen Anspruch auf ein Freisemester oder gar auf Beurlaubung für ein besonderes wissenschaftliches Projekt, eventuell sogar im Ausland?