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Alimentation für vollen Einsatz, bleibt Raum für Nebentätigkeit?
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Ich berate Sie gern auch zu der Frage, welche Nebenverdienste neben dem Amt möglich sind.
Anzeigepflichtig ist jede Nebentätigkeit, manche sind genehmigungsfrei, manche werden pauschal genehmigt und manche müssen konkret beantragt werden.
Man muss dann die Genehmigungsvoraussetzungen für die Nebentätigkeiten, auch in besonderen Kostellationen (Hochschulbeamte, Beamte in Teilzeit etc.) analysieren und dann auch prüfen, welche Vergütungen in welcher Höhe einbehalten werden dürfen.
Gern berate ich Sie auch, wenn Ihnen Genehmigungen versagt oder widerrufen werden oder Ihnen eine bestimmte Nebentätigkeit untersagt wurde. |
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