Gerade von Seiten der Wissenschaftsverwaltung geht oft die Meinung aus, die Verbeamtung von Hochschullehrern sei teuer und führe zu Starrheit und Bürokratie. Daher werden vermehrt Professoren in ein Angestelltenverhältnis berufen. Bei privat betriebenen Hochschulen geht das auch gar nicht anders.
Hier tauchen dann besondere Fragen im Zusammenhang mit der Wissenschaftsfreiheit und der Gleichbehandlung etc. auf. Private Hochschullehrer wollen wissen, ob Sie Ihre Nebentätigkeiten so behandeln müssen, wie ihre verbeamteten Kollegen und welche Folgen das Angestelltenverhältnis auf die Sozialversicherung hat. Das kläre ich für Sie.