Angestellte Lehrer sind inzwischen keine Seltenheit. Das gilt über die Schulen in freier Trägerschaft hinaus. Auch der Staat legt die schulische Erziehung nicht mehr nur in die Hände der Beamten.
Daraus resultieren gewichtige Unterschiede, die nicht nur im Tarifrecht wurzeln. Die privatrechtliche Beziehung zwischen Lehrer und Staat ist eine ganz andere als die zwischen dem Staat und seinen Beamten. Welche speziell auf den Lehrerberuf bezogenen Rechte - Stichworte sind hier etwa die pädagogische Freiheit und besondere Verantwortung sowie das Neutralitätsgebot und dessen Grenzen - sich für Sie ergeben, kläre ich gern mit Ihnen und vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihres Standpunktes.