So weit geht Ihr Anliegen nicht. Sie wollen wissen, ob sozialstaatliche Leistungen auch für Sie in Betracht kommen. Dabei haben Sie vielleicht Probleme mit dem Amt, weil Sie eine besondere Bildungseinrichtung besuchen, weil Sie elternunabhängige Finanzierung benötigen, weil Sie ins Ausland wollen oder Ausländer sind, weil Ihnen ein Rückforderungsbescheid wegen zu hoher BAföG-Leistung zuging, gar der Vorwurf des BAföG-Betrugs im Raum steht oder ähnliches. Gern helfe ich Ihnen bei diesen und weiteren BAföG-rechtlichen Problemen weiter.
Nur wenig bekannt ist die Ausbildungsförderung für Berufsauszubildende nach dem SGB III. Auch hier kommen zusätzliche Leistungen zum Ausbildungsgehalt in Betracht. Auch in diesen Fragen berate ich Sie.