Wer schon keine Berufsausbildung bekommt, bekommt auch nicht den Wunschberuf. Viele Berufe setzen ein Studium voraus. Leider sind Studienplätze rar. Oft gibt es aber doch einen Weg in das Wunschstudium. Manchmal führt der vor Gericht. Hier hat sich ein turnusmäßiges Verfahren eingespielt, in dem Ihr Anspruch geltend gemacht werden kann.