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Fremde Federn?
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Erst ein klingender Name öffnet Türen, sei es wegen gesetzlicher Erfordernisse oder einfach wegen des öffentlichen Glaubens in bestimmte Bezeichnungen. Mancher hat eine Ausbildung absolviert, sei es in einem anderen Bundesland, einem anderen Staat, einer vergleichbaren Ausbildung oder sonst vergleich (zB. DDR-Abschlüsse) und möchte nun ebenfalls von den Rechtswirkungen oder dem Vertrauen in die Bezeichnung profitieren. Hier entscheiden die Verwaltungen der Bundesländer, ob das möglich ist. Ganz entscheidend ist dabei die Gleichwertigkeit, die entweder über entsprechende Abkommen pauschal angenommen wird oder eine vergleichende Betrachtung der Ausbildungsanforderungen erfordert. Die individuelle Leistung steht selten im Blickfeld der Betrachtungen.
Bei Probleme oder Auseinandersetzungen berate und vertrete ich Sie gern auch in diesen Fragen der Anerkennung von Titeln, Graden, Abschlüssen und Bezeichnungen. |
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