 |
Bildungsrecht ist allgegenwärtig. Befähigung, Wissen und Erfahrung, das sind die Grundlagen der heute am meisten wertgeschätzten Werke, Leistungen und Erfolge. Wer vorankommen will, wer Ziele erreichen will, muss gebildet sein. Etappen auf dem Bildungsweg können durch Zeugnisse, Abschlüsse, Diplome, Zertifikate oder sonst Urkunden mit öffentlichem Glauben nachgewiesen werden. Bildungsrecht regelt, wer den Bildungsweg unter welchen Voraussetzungen beschreiten darf und wie das Bildungsziel erreicht/verfehlt wird. Das reicht vom Kindergartenplatz bis zur Habilitation. In diesem System, in dem in Deutschland traditionell der Staat von der Schule bis zum Berufsabschluss dominiert, bleiben manche auf der Strecke. Rechtliche Fehler bei Chancen- und Lebensentscheidungen können dabei gravierende Folgen für die Betroffenen haben.
Ich sehe es als meine Aufgabe, Betroffene dabei zu unterstützen, solche Fehler zu korrigieren. Primär geht es dabei darum, die Bildungsziele wieder in den Bereich des Möglichen zu rücken. Das kann heißen: Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung, eine rechtmäßige Bewertung von Prüfungsleistungen, Ausbildungsförderung, Abwehr von Entscheidungen, die den Bildungsweg verschließen oder erschweren usw.. Sekundär stellt sich die Frage, inwieweit auch Schadensersatz begehrt werden kann: eine weitere Prüfungsmöglichkeit, finanzieller Ausgleich wegen Einbußen aus Verspätungen oder sonstigen Nachteilen usw..
Das Bewusstsein für das Rechtsschutzbedürfnis der Betroffenen ist dabei nach meiner Einschätzung in den Einrichtungen der Bildungsverwaltung, aber auch bei manchen Gerichten unterentwickelt. Gerade die Legitimation des staatlichen Handelns auch durch die Verfahrensmitwirkungsrechte der Betroffenen und die Einhaltung rechtsförmiger Verfahren wird in ihrer Bedeutung für das Recht oft verkannt. Das Engagement von Rechtsanwälten ist hier gefragt. Beachtlicher Erfolg bleibt nicht aus.
|
 |