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Aller Anfang ist schwer
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Aber nicht teuer. Gerade um den Einstieg in die Beratung nicht zu erschweren, arbeite ich bei der Erstberatung in der Regel mit einem Pauschalsatz.
Der beträgt 100,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.
Damit wird die Erstberatung abgegolten. Ausnahmen bespreche ich besonders. Sie kommen nur bei außergewöhnlicher Bedeutung, außergewöhnlichem Umfang oder außergewöhnlicher Schwierigkeit der Angelegenheit in Betracht. Bei besonders geringen Aufwand für die Erstberatung kommt auch eine Reduzierung in Betracht.
Aufgrund meiner bundesweiten Tätigkeit ist in der Regel keine persönliche Besprechung notwendig, lässt sich jedoch ohne weiteres einrichten.
Im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs, das auch telefonisch erfolgen kann oder im Schriftverkehr, auch per E-Mail, abgewickelt wird, erfasse ich die Interessen und die tatsächlichen Gegebenheiten, analysiere daraufhin die Rechtslage und gebe meine Einschätzung dazu ab. Abschließend lege ich die in Betracht kommenden Schritte dar und prognostiziere die Folgen und Aussichten dieser Schritte. Der zeitliche Aufwand liegt dabei im Bereich von etwa einer Zeitstunde. Soll ich weiter beratend und vertretend tätig werden, gehen wir ein Auftragsverhältnis ein, wobei ich Sie selbstverständlich hinsichtlich der zu erwartenden Kosten und dabei auch hinsichtlich der Rechtsanwaltsvergütung berate.
Die für die fundierte Beratung erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Fall können Sie mir per E-Mail, Telefax oder Post zukommen lassen.
Meine Kontaktdaten finden Sie hier. |
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