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Reden wir über Geld.
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Sie haben ein Problem und brauchen einen Anwalt. Schon das ist unangenehm. Das soll dann auch noch Geld kosten. Ist das fair? Ja! Hier sage ich Ihnen warum: Mein Preis? Mein Wert!
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Erstkontakt
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Auftrag
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Aller Anfang ist schwer, das ist mir bekannt. Hier baue ich keine Hürden auf. Zu einem Preis der in der Regel bei 100,00 € liegt, ist eine erste anwaltliche Beratung durch Ihren Spezialisten in der Regel möglich.Erstkontakt |
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Der Auftrag hängt nicht von der Unterzeichnung der Vollmachtsurkunden ab. Hier erfahren Sie Grundsätzliches über die Beauftragung des Rechtsanwalts: Auftrag |
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Stundensatz
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Pauschalsatz
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Wie ich meine Zeit kalkuliere und welchen Stundensatz ich dabei zu Grunde legen muss, erfahren Sie hier. Stundensatz |
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Sehr hohe Kostensicherheit und -klarheit bietet ein Pauschalsatz für die Rechtsanwaltsvergütung. Diese Sicherheit erhöht das Risiko, ein angemessenes Aufwand-Ertrag-Verhältnis zu verfehlen. Das gilt allerdings für beide Seiten und kann daher hingenommen werden. Pauschalsatz |
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Streitwertsatz
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Gesetzliche Gebühren
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Letztlich ist es Intention des Gesetzgebers, die Gebühren an dem Wert der Sache auszurichten. Das ist legitim und taugliche Grundlage meiner Arbeit. Dabei gilt es im Bereich von Bildung, Beamtentum, Beruf einige Besonderheiten zu beachten. Hier stelle ich dar, wann der gesetzliche Streitwert durch eine Streitwertvereinbarung anzupassen ist. Streitwertsatz |
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Die gesetzlichen Gebühren lassen sich auch unmittelbar als linearer Bemessungsfaktor für den Wert meiner Arbeit ansetzen. Meine Vergütung berechnet sich in den meisten Fällen mit dem Faktor zwei. Die Überlegungen ähneln denen zur Streitwertvereinbarung. Hier erfahren Sie in welchem Kontext das steht. Ansatz gesetzlicher Gebühren |
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Beratungs- und Prozesskostenhilfe
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Zur Gewährung zumutbarer Beratungshilfe sind Rechtsanwälte gesetzlich verpflichtet. Einige Unklarheiten bestehen dort, wo die Vertretung in öffentlich-rechtlichen Verfahren in Frage kommt. Für Vertretung in behördlichen Ausgangsverfahren kann es keine Beratungshilfe geben, weil der Gesetzgeber hier Kostenerstattung nicht vorsieht. Wer sich von einem Anwalt vertreten lässt, leistet sich daher etwas Besonderes, was derjenige sich dann auch leisten können muss. Sozialhilfe steht dafür nicht bereit. In Wider- spruchsverfahren greift Beratungshilfe nach meiner Einschätzung nur, wenn im Erfolgsfall die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für notwendig zu erklären wäre. Das prüfe ich für Sie und richtet sich ganz nach Ihrem Fall.
Zum Tätigwerden nach Prozesskostenhilfesätzen ist der Rechtsanwalt wiederum nicht verpflichtet. Auch hier entscheide ich auf der Grundlage des Einzelfalls, ob ich das Mandat auf dieser Grundlage übernehme. Das richtet sich nach der Bedeutung der Sache, meiner übrigen Auslastung und dem Fall selbst. |
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