Sie brauchen anwaltliche Dienste, weil Sie ein rechtliches Problem haben. Sie brauchen gute juristische Arbeit in einem Spezialgebiet. Sie brauchen mich.
Vor diesem Hintergrund brauchen wir eine faire, vernünftige Bewertung und Kalkulation, einen guten Preis. Ein pauschaler Ansatz findet sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Den empfinde ich in der Regel nicht als passend. In meinem Spezialisierungsgebiet geht es meist um individuelle Lebenschancen. Da kann man nur schwer einen Wert bestimmen. Das beeinträchtigt die angemessene Kalkulation. Das Gesetz arbeitet dann mit einem Auffangstreitwert. Ein Abitur ist danach beispielsweise 5.000,00 ? wert. Das halte ich für nicht spezialisierungsgerecht.
Das Gesetz sagt in § 14 RVG: "...bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts kann bei der Bemessung herangezogen werden."
Ich halte diese Norm für einen brauchbaren Anhaltspunkt. Als Spezialist auf der einen Seite bin ich im Rahmen meiner Grundsätze andererseits flexibel bei der Preisgestaltung. Allerdings sollten Sie sich bei aller intrinsischen Motivation darüber im Klaren sein: Wieviel Sie mir zahlen wollen, ist für mich direkter Ausdruck dafür, was ich und/oder die Angelegenheit Ihnen wert sind. Das richtet sich auch nach Ihren Verhältnissen.
Wer wagt gewinnt. Nicht immer. Wer sich in einen Sumpf begibt, kommt darin auch mal um. Das Kostenrisiko (eigene Rechtsanwaltskosten, Gerichts- und Verfahrenskosten einschließlich der angemessenen Kosten des Gegners (ggf. rechtsanwaltlich vertreten)) liegt zuerst beim Auftraggeber. Sie schließen einen Vertrag mit mir. Ich sage Ihnen, was das kosten kann und vertraue darauf, dass Sie sich nur im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit verpflichten.
Hier finden Sie ein Tool zur Berechnung Ihres vermutlichen Risikos:Rechner Kostenrisiko
The winner takes it all. Nicht bei den Kosten: Im Rechtsbehelfsverfahren wird der Gegner regelmäßig verpflichtet die angemessenen Kosten der obsiegenden Seite zu übernehmen. Als angemessen betrachtet das Recht grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren eines ortsansässigen Rechtsanwalts. Meine Gebührenansprüche Ihnen gegenüber können sich daher bis auf Null verrechnen lassen, je nachdem was wir vereinbart haben und was der davon die Gegenseite tragen muss. Die zusätzlichen Kosten aus einer Honorarvereinbarung kommen jedoch in aller Regel auf Sie zu.
Die weiteren Kosten wie etwa Gerichtsgebühren muss die verlierende Seite vollständig übernehmen.