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Pauschalwert im Verwaltungsprozess
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Der Gegenstand eines Verfahrens im Bildungsrecht kann nicht immer leicht beziffert werden. Hier legte der Gesetzgeber einen Auffangwert von 5.000,00 € fest. Das scheint nicht immer angemessen. Abiturprüfungen, Berufsabschlussprüfungen, Zwischenprüfungen, die über den Studienabbruch entscheiden etc. sind jeweils Beispiele für einen subjektiv deutlich höheren Wert. Hinzu kommt die große Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes, bei dem jedoch nur der halbe Streitwert angesetzt wird (Ausnahmen inzwischen oft bei Studienplatzanträgen).
Hier biete ich eine Vereinbarung an, die den abstrakten gesetzlichen Streitwert auf die Verhältnisse Ihres Einzelfalls und die Bedeutung der Sache für Sie persönlich hin anpasst. |
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