| Rektorenwahl an Sächsischer Fachhochschule in zweiter Instanz als rechtswidrig befunden. |
| 02.08.2010 Bildungsrecht - Hochschulrecht |
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| Mit Beschluss vom 2.8.2010 entschied das OVG Bautzen, dass die Rektorenwahl an einer Sächsischen Fachhochschule bereits wegen der Kompetenzüberschreitung des Hochschulrats zu Lasten des Senats im Vorfeld der Wahl bei der Einengung des Bewerberkreises im Wahlvorschlag rechtswidrig ist. |
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Download der vollständigen Entscheidung:
Rektorenwahl (1144KByte) |
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| Endlich Klarheit! In erfreulicher Deutlichkeit äußerte sich das Sächsische Oberverwaltungsgericht per Beschluss dazu, dass Professoren an Fachhochschulen in ihrem konkreten Amt auch aufgrund der Wissenschaftsfreiheit geschützt sind und Abweichungen vom Lehrgebiet Entscheidungen darstellen, die vor Gericht angefochten werden können. |
| 16.01.2009 Berufsrecht - Recht für Hochschullehrer |
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| Meine Leitsätze:
Auch das Amt von Hochschullehrern an Fachhochschulen, hier im fachhochschultypischen Fachzweig „Soziales“ für die Ausbildung zu Sozialarbeitern, ist aufgrund der grundrechtlichen Wissenschaftsfreiheit selbständig auszuüben und in seiner konkret-funktionellen Ausprägung zu schützen.
Die Übertragung fachfremder Lehre im Wege der Weisung ist ein Verwaltungsakt, der regelmäßig rechtswidrig ist. Das gilt auch bei fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen. |
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Download der vollständigen Entscheidung:
OVG Bautzen, Beschl. v. 16.1.2009-2 B 403.08 (31KByte) |
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| Auch heute noch gilt, was eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bereits im Jahr 1974 festgestellt hatte: Fakultäten sind teilrechtsfähig.
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| 20.10.2008 Bildungsrecht - Hochschulrecht |
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| Das trifft nach den Hochschulgesetzen der Länder und so auch Baden-Württembergs inzwischen auch auf Fachhochschulen zu. Beachten Sie insbesondere die markierten Ausführungen auf Seiten 7, 8. |
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Download der vollständigen Entscheidung:
BVerwG, 1974 Fakultäten teilrechtsfähig (105KByte) |
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| Beamtenversetzung zum Stellenpool in Berlin rechtswidrig |
| 18.09.2008 Beamtenrecht - Beamtenrecht allgemein |
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| Mit den noch unveröffentlichten Urteilen vom 18. September 2008 (Az. BVerwG 2 C 3.07 und 2 C 8.07) entschied das Bundesverwaltungsgericht, die nach Berliner Landesrecht mögliche Versetzung von Beamten zu einem Stellenpool (Modell Leiharbeitnehmer) sei rechtswidrig. Damit werde gegen den verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsatz verstoßen, dass jedem Beamten ein seinem Status entsprechendes Amt übertragen werden muss, in dem er amtsangemessen zu beschäftigen ist. Ein solches dauerhaftes Amt sei bei einer Versetzung zum Stellenpool nicht mehr zu erkennen. |
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Download der vollständigen Entscheidung:
Pressemitteilung des BVerwG 58/08 (17KByte) |
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| Zweitwohnungssteuer für Studierende mit Bundesrecht vereinbar |
| 17.09.2008 Bildungsrecht - Bildungsrecht allgemein |
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| Auch Studierende, die mit ihrer Hauptwohnung bei den Eltern gemeldet sind, könne von der Zweitwohnungssteuer für eine Wohnung am Studienort erfasst werden. Bundesrecht steht dem nicht entgegen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht mit den Urteilen vom 17. September 2008 (Az. BVerwG 9 C 13.07, 9 C 14.07,9 C 15.07, 9 C 17.07). In der Pressemitteilung heißt es weiter:
"Im Rahmen der im Steuerrecht zulässigen Typisierung komme es nicht darauf an, ob im Einzelfall Leistungsfähigkeit gegeben sei. Auch dürfe an die melderechtlichen Verhältnisse angeknüpft werden. Sei der Steuerpflichtige mit einer Hauptwohnung und einer Nebenwohnung gemeldet, indiziere dies, dass er mit der Hauptwohnung seine allgemeinen Wohnbedürfnisse befriedige.
Allerdings seien die Länder und Gemeinden bundesrechtlich nicht gehindert, die Anforderungen an die "Erstwohnung" strenger auszugestalten, etwa indem sie die Steuerpflicht für die Zweitwohnung an eine tatsächliche Verfügungsbefugnis über die Erstwohnung knüpften oder sowohl an die Erst- wie auch die Zweitwohnung gleiche Anforderungen stellten.
Das Sozialstaatsprinzip fordere nicht, BAföG-Empfänger generell von der Steuererhebung auszunehmen. Es genüge, wenn im Einzelfall unzulänglicher Leistungsfähigkeit durch Erlass der Steuerschuld Rechnung getragen werden könne." |
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Download der vollständigen Entscheidung:
Pressemitteilung des BVerwG 57/08 (21KByte) |
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