| Kein Anspruch für Professoren auf Verteilung von Kuschelnoten; VG Osnabrück entscheidet gegen Prüferrecht der Hochschullehrer. |
| 08.05.2007 Beamtenrecht - Dienstrecht Hochschullehrer |
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| Das Verwaltungsgericht Osnabrück entschied, dass die Prüfertätigkeit der Professoren nicht unter den Schutzbereich von Art. 5 III 1 GG fällt. AUch aus beamtenrechtlichen Gründen hielt es die Entpflichtung von Prüferaufgaben im Einzelfall für sachlich begründet und rechtmäßig/nicht rechtsverletzend. |
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Download der vollständigen Entscheidung:
VG Osnabrück, Beschl. v. 8.5.2007 - 3 B 18/07 (28KByte) |
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| Hochschullehrer hat mit dem Antrag auf einstweilige Untersagung der anderweitigen Stellenbesetzung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Erfolg. |
| 27.03.2007 Beamtenrecht - Dienstrecht Hochschullehrer |
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| Im Wege der einstweiligen Anordnung kam im Einzelfall die Ernennung zum Beamten über die Befristung hinaus nicht in Betracht, gleichwohl wurde die anderweitige Stellenbesetzung untersagt, bis die Entscheidung über die fehlende Eignung fehlerfrei getroffen wird. |
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Download der vollständigen Entscheidung:
VG Stuttgart, Beschl. v. 27.3.2007 - 18 K 2223/07 (30KByte) |
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| Ein übergangener Bewerber erreichte vor dem VG Lüneburg den Stopp einer Stellenbesetzung mit einer Konkurrentin. |
| 19.03.2007 Beamtenrecht - Beamtenrecht allgemein |
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| Das VG entschied, die Stelle des Studiendirektors/stellv. Seminarleiters dürfe einstweilen nicht mit der konkurrierenden Beigeladenen besetzt werden. Fehler im Bewerberauswahlverfahren lagen insbesondere bei der ungenügenden Würdigung des Stellenprofils, aber auch im Rahmen der Würdigung der jeweiligen Beurteilungen. |
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Download der vollständigen Entscheidung:
VG Lüneburg, Beschl. v. 19.3.2007 - 1 B 46/06 (50KByte) |
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| VG Gelsenkirchen spricht verbeamteter Lehrerin höhere Überstundenabgeltung zu. |
| 14.03.2007 Beamtenrecht - Recht bei Besoldung |
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| Das Ureteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen: Beamte auf Teilzeit können für Mehrarbeit bis zur Vollzeit eine direkt proportional höhere Besoldung beanspruchen. Einschränkungen aus der Regelung über Mehrarbeitsvergütung greifen aufgrund von auch europarechtlichem Diskriminierungsschutz zunächst nicht. Die Berufung wurde zugelassen. |
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Download der vollständigen Entscheidung:
VG Gelsenkirchen, Urt. v. 14.3.2007 - 1 K 526/06 (34KByte) |
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| BVerwG hebt Vorinstanzen auf und spricht Fachhochschullehrer den Besoldungszuschuss zur Besoldung Ost nach § 4 2. BesÜV zu. |
| 01.03.2007 Beamtenrecht - Recht bei Besoldung |
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| Erst in letzter Instanz konnte sich ein Fachhochschullehrer durchsetzen, der aus dem Hochschuldienst an einer Universität in den alten Bundesländern in den Richterdienst in den neuen Bundesländern und später dort in das Amt eines Professors an der Fachhochschule berufen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht entschied: Auch in dieser Konstellation besteht ein Anspruch auf den Besoldungszuschuss nach § 4 2. BesÜV. |
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Download der vollständigen Entscheidung:
BVerwG, Urt. v. 1.3.2007 - BVerwG 2 C 13.06 (52KByte) |
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| Bundesverfassungsgericht äußert sich zu Hochschulnebentätigkeitsrecht. |
| 16.01.2007 Beamtenrecht - Dienstrecht Hochschullehrer |
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| Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 16.1.2007 (2 BvR 1188/05), dass es nicht gegen Wissenschaftsfreiheit, Berufsfreiheit oder hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums verstoße, wenn Vergütungen eines verbeamteten Hochschullehrers aus einer Weiterbildungsveranstaltung für einen öffentlich-rechtlich organisierten Träger in weitem Umfang abgeführt werden müssen. |
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Download der vollständigen Entscheidung:
BVerfG, Beschl. v. 16.1.2007 - 2 BvR 1188/05 (39KByte) |
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| Bundesverwaltungsgericht: vivento |
| 22.06.2006 Beamtenrecht - Recht für Bundesbeamte |
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| Amtsangemessene Beschäftigung - Anspruch schütz auch konkretes Funktionsamt, kein Entzug auf Dauer zulässig |
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Download der vollständigen Entscheidung:
BVerwG, Urt. v. 22.6.2006 (77KByte) |
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| VG Schwerin, Beschluss vom 3.3.2006: Umwidmung einer Professorenstelle ist als Umsetzung zu bewerten. |
| 03.03.2006 Beamtenrecht - Dienstrecht Hochschullehrer |
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| In dem Beschluss vom 3.3.2006 entschied das Verwaltungsgericht Schwerin, eine Umwidmung/Zuweisung weiterer Lehrfächer sei als Umsetzung eines Professors zu begreifen und müsse als Selbstverwaltungsangelegenheit von der Hochschule veranlasst werden. Bei einer besetzten Professorenstelle ist eine Umwidmung wie eine Umsetzung nur unter sehr engen Voraussetzungen gegen den Willen des Professors möglich. Berücksichtigt müsse werden, dass die Ausdehnung der Wissensgebiete die Beherrschung mehrerer Fächer auf dem Niveau wissenschaftlicher Lehre regelmäßig ausschließe. |
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Download der vollständigen Entscheidung:
VG Schwerin, Beschl. v. 03.03.2006 - 1 B 88/06 (512KByte) |
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| BGH, Urteil vom 21.4.2005: Amtshaftungsanspruch des aus der Wirtschaft kommenden Hochschullehrers bei falscher Auskunft über Bezüge. |
| 21.04.2005 Beamtenrecht - Dienstrecht Hochschullehrer |
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| Der Bundesgerichtshof entschied (III ZR 264/04), ein Schadensersatzanspruch bestehe, wenn ein Professor an einer Fachhoche auf eine fehlerhafte Auskunft über die Bezüge (hier: Ost oder West?) vertrauen durfte. § 2 Abs. 2 BBesG stehe dem nicht entgegen. |
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BGH, Urt. v. 21.4.2005 - III ZR 264/04 (60KByte) |
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| BGH, Beschluss vom 29.9.2003: Rechtsanwaltszulassung steht Verbeamtung eines Fachhochschullehrers entgegen. |
| 29.09.2003 Beamtenrecht - Dienstrecht Hochschullehrer |
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| Der Anwaltssenat beim Bundesgerichtshof entschied (AnwZ (B) 71/02), die formale Stellung als Beamter steht der Zulassung zur Anwaltschaft auch dann entgegen, wenn die Ausübung des Anwaltsberufs durch die Tätigkeit als Fachhochschullehrer nicht beeinträchtigt zu werden droht. |
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Download der vollständigen Entscheidung:
BGH, Beschl. v. 29.9.2003 - AnwZ (B) 71/02 (26KByte) |
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