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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
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Wenn nichts besonderes vereinbart wird, gilt der Satz des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Die Standardgebühr für ein Widerspruchsverfahren zum Auffangstreitwert, die jeder beliebige Anwalt hier in Rechnung stellt, beträgt beispielsweise 489,45 €. Das kann im Einzelfall ausreichen.
Sollte eine Abweichung notwendig sein, biete ich auch Vergütungsvereinbarungen an, die die gesetzlichen Gebühren mit dem Faktor zwei ansetzen. Das gilt natürlich nicht im Hinblick auf die Gebührenbestandteile, die die Auslagenabgeltung betreffen. Die Standardgebühr für das Widerspruchsverfahren liegt danach beispielsweise bei 955,09 €. |
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